Aerobic | Step Choreographien | Aerobic Forum | Kombis | Pilates | Yoga | Trainer | Instructor | Ausbildung | Convention | Fitness | Instruktoren

aerobic company


Tipps & Infos

Aerobic Company Newsletter kostenlos abonnieren!


Werbung


Artikelübersicht:

Aerobic-HistoryEnergie VampireFernost im KursraumBodyBalanceBodyPumpPezzi_BallLatino AerobicLatino-Dance SchrittlexikonMusik GEMA UrheberrechtAerobic-KinderMagic_MomentsRampingIsometrisches TrainingDehnen


.



Wissenswertes über Musiknutzung und Urheberrecht

Holzohr sei wachsam – Wissenswertes über Musiknutzung und Urheberrecht

 

Stell Dir vor, Deine Stunde ist vorbei. Sie war treibend, sie war gut, alle waren am Juchzen und nun steht vor Dir eine Person, die Du zuvor nie im Kurs gesehen hast und fragt Dich nach der Gema-Lizenz. Eine Horrorvorstellung?

Bei der sich verschärfenden Gesetzgebung im Kampf um Raubkopien und Urheberrechtsverletzung nicht sehr weit hergeholt. Dinge, die Du beachten solltest, wenn Du Deinen Kurs mit Musik bestreitest:

 

 

Früher war es einfach. Ein Kursleiter mixte sich für seine Stunden die besten Stücke auf einer simplen Musikkassette zusammen, die Schrittwechsel waren nicht sehr ausgefeilt und alles noch ein wenig entfernt von 32-er Bögen und der großen „1“. Heute sind die Ansprüche gestiegen, nicht nur im Kursablauf. Die Teilnehmer wollen eine Choreographie ohne Unterbrechung und möglichst fließend, einen Antrieb durch entsprechende Musik, möglichst aktuell. Die falsche CD kann schon Diskussionen auslösen. Zahlreiche Anbieter kommen dem Wunsch nach dem perfekten Mix nach und bieten uns für jede Stundenform entsprechend zusammengestellte CDs. Nicht gerade billig die Angelegenheit, wenn wir an die Preise denken.

 

Noch ein wenig komplizierter wird es, wenn man sich vor Augen hält, dass die GEMA, eine Vertretungsorganisation aller zusammengeschlossenen Künstler, dafür sorgt, dass für jede Aufführung mit Musik, die gegen Eintrittsgeld geboten wird, ein entsprechender Anteil eingezogen und an die beteiligten Künstler weiterverteilt wird. Dies hat zur Folge, dass ein jeder Kurs, den wir vor grundsätzlich Fremden abhalten, sei es im Studio oder im Verein, als öffentliche Vorführung gesehen wird, für die wir unseren Beitrag zu leisten haben.

 

Die GEMA-Vermutungs-Klausel:

„Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.

Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen. ...“

Mitnichten ist der Beitrag für diese Vorführung mit dem Kauf der CD abgeschlossen. Entsprechende Klauseln auf den CDs besagen lediglich, dass der Vertreiber seinerseits der Pflicht nachgekommen ist, die Titel lt. Urheberrecht an die GEMA zu melden und seinen Beitrag zu zahlen.

 

Umgesetzt noch einmal: Ein Kurs, für den ein Teilnehmer ein Kursentgelt entrichtet oder Studiogebühren zahlt, wird einer öffentlichen Vorführung gleichgesetzt, für die der Veranstalter seinen Anteil abzuführen hat. Der „Veranstalter“ ist dabei Definitionsfrage. An diesem Punkt sind wir möglicherweise in der Pflicht und es beginnt eine gewisse Verwirrung.

 

Selten wissen wir, wie weit unser Verein, unser Studio dafür gesorgt haben, ihren eventuellen Verpflichtungen gegenüber der GEMA nachzukommen. Haarig kann es werden, wenn wir unterschrieben haben, uns zur Vorführung GEMA-freier Musik zu verpflichten, also Musik zu verwenden, deren Komponisten nicht durch die GEMA vertreten werden.

 

Die gute Nachricht dazu:

Kurse, die vereinsintern gehalten werden und kein extra Kursentgelt verlangen, sind weitgehend über den Dachverband DSB abgesichert worden. Bist Du also vereinsinterner Übungsleiter, ist eigentlich alles geregelt. Um sicherzugehen, erkundige Dich, ob Dein Verein dem DSB angeschlossen ist oder wie er die Musikvorführung abgesichert hat.

 

In der Studiotätigkeit wird als Veranstalter zunächst der Besitzer definiert, welcher bei Feststellung der Zuwiderhandlung auch als erster Ansprechpartner von der Gema angesprochen werden wird. Laut telefonischer Auskunft wird zunächst der Besitzer bei Feststellung von Zuwiderhandlungen aufgefordert, seine Gebühr zu entrichten. Laut Website der Gema allerdings wird er lediglich als „Mitwisser“ definiert. In der Haftung ist also im Einzelfall alles offen.

Auch dies solltest Du berücksichtigen: Verwendest Du trotz gegenteiliger Absprache im Kurs kommerzielle Musik, kann es passieren, dass der Betreiber Regressansprüche anmeldet. Erkundige Dich auch hier über die Gegebenheiten und wie genau Du verpflichtet bist.

 

Als Angabe der GEMA bei Kursaufführung gilt: 3,75 % Abgabe vom Gewinn je Kurs, ein Doppeltes als Strafe bei Nichtachtung. Die Angaben gelten bislang für die Gewinne, welche das Studio erhält und richten sich nach Kursanzahl sowie Kursteilnehmerzahl.

 

Eine Anmeldung auf eigene Gebühr ist für einen einzelnen Kursleiter nicht günstig und auch nicht im Sinne der GEMA. Als Beispielpreis für einen laufenden Kurs über ein halbes Jahr bei durchschnittlich 10 Teilnehmern müsstest Du mit einem Beitrag um die 35 € je Kurs, je Laufzeit rechnen. Die GEMA selbst hat ihre Gebühren gestaffelt in Tabellen aufgeführt und kann daher nur auf sehr detaillierte Angaben Auskunft geben. Eine jede Erhöhung der Kursteilnehmerzahl oder Anzahl der Kurse kann eine Verringerung in der Grundgebühr bedeuten. Nicht zuletzt deshalb sollten laut GEMA vor allem die Studioinhaber darum bemüht sein, alles komplett abzudecken.

 

Bist Du verpflichtet worden, GEMA-frei zu arbeiten, bleibt die Möglichkeit, auch wirklich nach GEMA-freiem Material zu suchen. Leider haben die Anbieter hier noch nicht viele Asse im Ärmel. Bei vielen sind ewiglange Tracks mit monotonen Bögen und ohne besonderen Drive abgemischt. Für anspruchsvolle Teilnehmer mit Sicherheit ein Motivationskiller.

 

Du solltest also die Augen offen halten und Dich zu dem Thema erkundigen. Zahlt Dein Studio die Lizenzen oder hat Dich verpflichtet? Wie hält es Dein Verein? Informier Dich über die Gegebenheiten, lies das Kleingedruckte und sichere Dich ab. Leider wird die Gesetzeslage aufgrund der Verschärfung des Urheberrechts nicht einfacher. Wir versuchen auf jeden Fall, am Ball zu bleiben und neue Informationen hier weiterzugeben.

 

Informative Links:

 

Grundsätzliches

http://www.gema.de/kunden/information_service/vermutung.shtml

 

pdf zur Kursleitertätigkeit

http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/wr_ks_tarif.shtml

 

Beispiel für Rahmenvertrag mit dem DSB, hier erweitert vom Badenwürttembergischen LSB

http://www.wlsb.de/service/gema.htm

Newsletter

Newsletter An-/Abmeldung

E-Mail-Adresse:

Du möchtest dich für den Aerobic Company Newsletter

 

Artikelübersicht:

Aerobic-HistoryEnergie VampireFernost im KursraumBodyBalanceBodyPumpPezzi_BallLatino AerobicLatino-Dance SchrittlexikonMusik GEMA UrheberrechtAerobic-KinderMagic_MomentsRampingIsometrisches TrainingDehnen